Der Ortsvorsteher bzw. die Ortsvorsteherin wird vom Ortsrat gewählt und ist dessen Vorsitzender bzw. Vorsitzende mit eigenem Stimmrecht. Er bzw. sie nimmt unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Ortsrates die Belange seines bzw. ihres Gemeindebezirkes gegenüber der Gemeinde wahr. Darüber hinaus übernehmen die Ortsvorsteher im Auftrag des Bürgermeisters weitere Verwaltungsangelegenheiten (wie Organisation von Kirmessen, Sammlungen, Hallenbelegungen, Führung von Grundstücksverhandlungen usw.). Er bzw. Sie ist Ehrenbeamter. (Quelle: www.eppelborn.de)
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